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BGH, 23.06.1959 - 1 StR 271/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 23.06.1959 - 1 StR 271/59
Der Entschluß, "sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch Diebstähle Geld zu verschaffen, bis eben ein Diebstahl zum Erfolg führt", ist gerade kein Gesamtvorsatz, wie ihn die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zur Begründung einer fortgesetzten strafbaren Handlung fordert (u.a. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]. - RG, 12.10.1920 - II 841/20
Wie ist die Gesamtstrafe zu bilden, wenn die Einzelstrafen in Zuchthausstrafen …
Auszug aus BGH, 23.06.1959 - 1 StR 271/59
Erst die so gewonnenen Einzelstrafen konnten zur Bildung der Gesamtstrafe herangezogen werden (RGSt 55, 97).